 
Ausstattung
Die Geräteausstattung der 1. BGr ist weitestgehend absetzbar, tragbar und autark einsetzbar
(Eigenantrieb). Sie umfasst ein umfangreiches Sortiment an Werkzeugen und
Geräten zur Rettung und Bergung, handwerklicher Bearbeitung von Holz, Metall und
Stein, Sicherung von Personen und Einsatzstellen, zum Trennen, Heben und Bewegen
von Trümmern, Bauteilen, etc., Bau von Hilfskonstruktionen und vieles andere mehr.
Gerätekraftwagen I (GKW I)
Typ: LKW, 7 t Nutzlast, geländegängig mit Winde 5/10 t Zugkraft (glw.), Gruppenfahrerhaus
/ Kofferaufbau, 1+8 Plätze
Der Gerätekraftwagen dient zur Beförderung der Einsatzmannschaft und als Geräteträger
der Ausstattung. Ferner ist er selbst Arbeitsgerät durch seine technischen Möglichkeiten
(z.B. durch die Seilwinde 5 t bzw. 10 t Zugkraft)
Einzelne Verwendungsmöglichkeiten
1. Transportfahrzeug
- Aufnahme der Bergungsgruppe einschließlich der persönlichen Ausstattung.
- Transport der Geräte- und Werkzeugausstattung der Bergungsgruppe,
- sowie von einsatzbedingter Zusatzbeladung bzw. Sonderausstattung.
- Arbeitsplatz / Befehlsstelle der Zugführung (bei anderweitiger Nutzung des MTW)
2. Arbeitsgerät
- durch im Fahrgestell eingebaute, hydraulische Seilwinde mit 5 t bzw. 10 t Zugkraft
- durch Verwendung als Arbeitsplatz zur Wartung / Instandsetzung der
- Sprechfunkstelle mit fest eingebautem Funkgerät (4 m-Band) |